Textversion

Sie sind hier:

Steuernews

Steuertermine

Lexikon Steuern A-Z

Links im www

Suchen nach:

Allgemein:

Startseite

Die für alle Steuern geltenden gemeinsamen Regelungen, insbesondere diejenigen des Besteuerungsverfahrens von der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen über die Festsetzung und Erhebung der Steuern bis hin zur Vollstreckung, zu den außergerichtlichen Rechtsbehelfen und zum steuerlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, sind als sogenanntes allgemeines Steuerrecht in der Abgabenordnung enthalten.

Sie bildet die Grundlage für ein möglichst unbürokratisches und rationelles Besteuerungsverfahren und stellt hierbei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen des einzelnen Steuerpflichtigen her. Die einzelnen Steuergesetze regeln, in welchen Fällen die Steuer entsteht.

Die Abgabenordnung enthält die grundsätzlichen Regelungen darüber, wie die Steuer festzusetzen und wann sie zu entrichten ist. Sie gilt grundsätzlich für alle Steuern und Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelt und von Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden.

Zurück zur Hauptsuchseite des Lexikons der Steuern