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Als so genannte Abgeltungssteuern werden Quellensteuern (d.h. direkt bei der Auszahlung abgeführte Steuern) bezeichnet, mit der die Steueransprüche des Staates gegen den Steuerpflichtigen gänzlich erlöschen. Durch die Einbehaltung wird die Steuerschuld des Steuerpflichtigen komplett abgegolten.

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