Als Anlagevermögen wird die Summe aller Wirtschaftsgüter bezeichnet, die in einer Firma oder einer Praxis benötigt werden, um den Geschäfts- oder Praxisbetrieb dauerhaft aufrechtzuerhalten.
Zum Anlagevermögen gehören sowohl Immobilien, d.h. Geschäfts-, Lager- und Ausstellungsräume als auch mobile Wirtschaftsgüter. Dazu gehören benötigte Einrichtungen, Maschinen, Rohstoffe und Hilfsmittel, sowie Vorführ- und Mustergegenstände, die zur Werbung bestimmt sind. Nicht zum Anlagevermögen gehören Waren- und Geldbestände, die (kurzfristig) umgeschlagen werden.