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Sogenannte außerordentliche Einkünfte sind Zuflüsse, die nicht im Rahmen der normalen jahresbezogenen Einkünfte liegen. Das heißt, es handelt sich nicht um das monatliche Arbeitsentgelt. Zu den außerordentlichen Einkünften gehören Veräußerungs- oder Aufgabegewinne, Entschädigungen, Nutzungsvergütungen und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten.

Diese Einkünfte werden unter bestimmten Voraussetzungen mit dem halben Steuersatz oder mit dem Steuersatz, der sich bei einem Fünftel ihres Betrags ergeben würde, ermäßigt besteuert.

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