Abschreibung ist der Überbegriff für verschiedene Wertabsetzungen und bildet den hypothetischen Wertverzehr von langlebigen Wirtschaftsgütern im Zeitverlauf ab. Diese umfassen die Absetzung für Abnutzung (AfA), die Absetzung für Substanzverringerung (AfS), Absetzung wegen außergewöhnlicher technischer Abnutzung, Absetzung wegen außergewöhnlicher wirtschaftlicher Abnutzung sowie Teilwert- und Sonderabschreibungen.
Die Abschreibung erfolgt buchtechnisch, das heißt, sie hat Aufwandscharakter ohne zum Zeitpunkt des Aufwandes mit einem Geldabfluss verbunden zu sein (denn die Anschaffung des Wirtschaftsgutes ist ja bereits in einem früheren Jahr erfolgt). Das heißt, der Wert eines Wirtschaftsgutes, beispielsweise einer Maschine oder eines Fahrzeuges wird auf die Dauer seiner voraussichtlichen Nutzung aufwandsmäßig verteilt.
Aus technischer Sicht wird die Abschreibung verständlich wegen der Abnutzung beziehungsweise Werteinbuße des Wirtschaftsgutes im Zeitverlauf, etwa eines Firmenwagens. Die jeweilige Nutzungsdauer ist dabei in der Praxis aufgrund ausführlicher Abschreibungstabellen des Bundesfinanzministeriums vorgegeben, soweit nicht eine andere betriebliche Nutzungsdauer nachgewiesen werden kann.