Nach deutschem Verwaltungsrecht beinhaltet der Grundsatz des Anstaltslast die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland als Errichtungskörperschaft der KfW, deren wirtschaftliche Basis zu sichern, sie funktionsfähig zu halten und sie im Falle finanzieller Schwierigkeiten durch Zuführung liquider Mittel oder durch andere geeignete Maßnahmen in die Lage zu versetzen, fällige Verbindlichkeiten fristgerecht zu erfüllen.
Die Anstaltslast stellt keine formale Garantie dar, bedeutet jedoch, dass die Verbindlichkeiten der KfW Bankengruppe durch die Bonität der Bundesrepublik Deutschland gesichert sind.