Das Programmpaket ABBA ist ein Werkzeug zur Bearbeitung von Beihilfefällen. Rechtliche Grundlage ist dabei das Beihilferecht des Bundes [Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen (Beihilfevorschriften - BhV) vom 19. April 1985] mit den seither ergangenen Durchführungshinweisen des Bundesministeriums des Inneren.
Das Fachverfahren ABBA unterstützt den Beihilfefestsetzer bei der Berechnung und Festsetzung von Beihilfen und Abschlägen. Die dafür erforderlichen Grunddaten des Antragstellers und seiner Angehörigen werden im System vorgehalten. Die Berechnung der Beihilfe wird durch eine Vielzahl von Detailrechnungen (z. B. für Sehhilfen, Zahnersatz, Krankenhausaufenthalt) unterstützt. Die im System wirkenden Algorithmen können durch Systemparameter umfangreich gesteuert werden. Informative Datenbestände (GOÄ, GOZ, GebüH, Krankenhausdaten) unterstützen den Festsetzer bei seiner Arbeit. Bei Erstellung des Beihilfebescheides nebst begleitender Verfügung wird ein großer Wert auf eine transparente Darlegung getroffener Entscheidungen gelegt. Beim Eintreten wohldefinierter Sachverhalte fügt das Programm dem Bescheid selbständig die erforderlichen Erläuterungen hinzu. Über eine offen gelegte Schnittstelle können Zahlungen sowohl über das Kassenverfahren des Bundes als auch über individuelle Programme des Kunden erfolgen. In den Workflow der Beihilfefestsetzung können Vorprüfungsstellen und Innenrevisionen eingebunden werden. Festgesetzte Beihilfen lassen sich zeitraumabhängig statistisch aufbereiten.
Durch die Möglichkeit der individuellen Anpassung an örtliche Gegebenheiten, lassen sich mit ABBA auch andere Beihilfeverordnungen als die des Bundes unterstützen. Dieses hohe Maß an Flexibilität spiegelt sich in dem bestehenden Kundenkreis der ABBA-Produktivnutzer wieder. Zurzeit wird ABBA neben der Bundesfinanzverwaltung von über 65 weiteren Institutionen eingesetzt. Hierzu zählen unter anderem der Deutsche Bundestag, die Bundesanstalt für Arbeit, die RZVK Saarland sowie viele Berufsgenossenschaften, Städte (z. B. München, Regensburg, Erlangen) und Kommunen. Durch die anwenderfreundliche und moderne graphische Benutzeroberfläche ist eine schnelle Einarbeitung in das DV-Verfahren gewährleistet.