Der Wechsel der Generationen ist ein große Aufgabe für jedes Unternehmen - wir helfen Ihnen dabei, die Weichen richtig zu stellen. Die steuerliche Belastung der Übertragung eines Betriebes kann sowohl auf der Seite des Übernehmers/Erwerbers als auch auf der Seite des Übergebers/Veräußerers durch geschickte Steuerplanung minimiert werden.
Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sind stark von der Unternehmerpersönlichkeit geprägt. Nur durch langfristige Planung und ein gute Beratung lässt sich erfolgreich ein Unternehmen von der einen auf die andere Generation übergeben.
Unsere Leistungen im Detail
- Frühzeitige steuerliche Planung der Nachfolge
- Steuerliche Bewertung von Grundstücken und Gebäuden
- Optimierung der Rechtsform für die Erbfolge
- Beratung zur Anlageform von privatem Vermögen für die Erbfolge
- Unterstützung bei Verhandlungen mit Banken und Kreditgebern
- Steuerliche Gestaltung von Grundstücksschenkungen
- Steuerliche Überprüfung von Testamenten und Erbverträgen
- Erstellung von Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärungen
Eigene Publikationen zu diesem Thema
Zur Vorteilhaftigkeit einer Betriebsübertragung gegen Leibrente
Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung von Renten- und Ausgleichszahlungen
Unternehmensübertragung gegen Renten- und Ausgleichzahlungen durch vorweggenommene Erbfolge oder Erbfall
Unentgeltliche Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften und Sonderbetriebsvermögen auf Kinder