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Beispielberechnung Steuerberater Kusch



Ein Beispiel zur Gebührenberechnung anhand einer Einkommensteuererklärung könnte wie folgt aussehen:

 

Für die Anfertigung einer Einkommensteuererklärung (ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte, wie in Beispiel 2) erhält der Steuerberater 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A. Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte, jedoch mindestens 6.000 Euro (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBGebV).

  Fall 1 Fall 2
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 60.000 € 0 €
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - 20.000 € - 10.000 €
Kapitaleinkünfte 5.000 € 5.000 €
Summe der positiven Einkünfte = Gegenstandswert 65.000 € 5.000 €
mindestens 6.000 € 6.000 €
Gebühr 1/10 bis 6/10 112,30 € bis 673,80 € 33,80 € bis 202,80 €





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