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Preisliste Steuerberater Kusch
Die Höhe der Vergütung für einzelne Leistungen eines Steuerberaters auf dem Gebiet der ihm übertragegenen Aufgaben richtet sich nach der vom Bundesministerium der Finanzen erlassenen Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBGebV)
Die StBGebV sieht Wertgebühren, Betragsrahmengebühren und Zeitgebühren vor. Hier finden Sie einen Auszug der zu zahlenden Gebühren und Honorare. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer von z.Zt. 19 %. Bei Zeitgebühren werden die Zeiten auf 15 Minuten genau erfasst.
Finanzbuchhaltung für Gewerbetreibende, Selbständige und Land-und Forstwirte
Finanzbuchhaltung für Selbstbucher
Lohnabrechnungen
Baulohnabrechnungen
Jahresabschluß
Steuererklärungen
Beratung für Unternehmen und Vereine
Beratung für PrivatpersonenBeratung für Existenzgründer
Online-Beratung
Finanzbuchhaltung
- Finanzbuchhaltung für Gewerbetreibende, Selbständige und Landwirte: Der Preis umfasst das einmalige Einrichten der Buchhaltung, die Erledigung der gesamten Buchführung einschließlich Sortieren und Kontieren der Belege, Anfertigung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung. Sie können mit ca. 1 € pro Buchung kalkulieren. Ich vereinbare mit Ihnen je nach Aufwand ein vorher festgelegtes Pauschalhonorar. Maßgeblich für die Bemessung ist der erforderliche Zeitaufwand und die Komplexität der Geschäftsvorfälle sowie der Grad der Ordnung/Vollständigkeit Ihrer Belege.
- Ausdruck der Kontokorrentbuchhaltung: im Rahmen der Mandatschaft im Preis enthalten.
- Quartalsbesprechungen der Buchhaltungsergebnisse: Zeitgebühr 60 € - 80 € pro Stunde.
- Umfassende Auswertung über den Controllingreport , Darstellung von Tendenzen und Entwicklung des Unternehmens, Ermittllung von kritischen Faktoren, grafische Aufbereitung aller Ergebnisse, Abhängigkeit von Kunden und Lieferanten bei Kontokorrentbuchführungen, persönliche Einführung in das Lesen des Berichts.
- Kostenstellenrechnung: Pauschalhonorar je nach Aufwand und Komplexität analog zur Buchführung.
Finanzbuchhaltung für Selbstbucher
- Bereitstellung einer Buchhaltungsoftware: Nesy (DATEV) 49 € pro Jahr, Rewe compact (DATEV) 199 € pro Jahr. In diesem Preis enthalten sind sämtliche Updates.
- Einrichtung der Finanzbuchhaltung für Nutzer unserer Software im Preis enthalten.
- Hotline zur Unterstützung bei Fragen und Schwierigkeiten bei größerem Beratungsaufwand 60 € pro Stunde, gelegentliche kleinere Rückfragen sind im Mandat enthalten.
- Prüfung der Buchhaltung und Erstellung von Umbuchungslisten nach Zeitaufwand 60 € pro Stunde.
- Durchführung von Schulungen nach Zeitaufwand 60 - 90 € pro Stunde
Lohnabrechnungen
- Erstmaliges Einrichten der Lohnkonten und Aufnahme der Stammdaten, Beantragung eines Betriebsnummer, Eröffnung Betragskonten bei den Krankenkassen, Vorbereitung der Einzugsermächtigungen: Im Rahmen der laufenden Lohnabrechnung enthalten.
- An- und Abmeldung eines Arbeitnehmer: Im Rahmen der laufenden Lohnabrechnung enthalten.
- laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung: umfasst das Führen von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung, Erstellung von Datenträgern, Datenträgeraustausch mit Banken, Anmeldung der Sozialversicherungen und Anmeldung der Lohsteuer. Die Abrechnung kostet monatlich 8 € pro Arbeitnehmer.
- Anträge zum Kurzarbeitergeld: 20 € pro Monat / Unternehmen
- Jahresentgeltmeldung an die Krankenkasse eines Arbeitnehmers: Im Rahmen der laufenden Lohnabrechnung enthalten.
- Meldungen an die Berufsgenossenschaft: 10 € pro Unternehmen.
- Anträge auf Erstattung von Lohnfortzahlungen bei Krankheit und Schwangerschaft: 5 € pro Antrag
- Fragebögen der Krankenkasse 10 € pro Vorgang
- Arbeitsbescheinung des Arbeitsamtes: 10 € pro Vorgang
- Entgeltbescheinigung Arbeitsamt: 15 € pro Vorgang
- Lohnoptimierung nach Zeitaufwand: 90 € pro Stunde
- Mitwirkung bei Prüfungen des Finanzamtes, der Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft oder des Hauptzollamtes: nach Komplexität 46 bis 92 € pro Stunde
Baulohnabrechnungen
- Erstmaliges Einrichten der Lohnkonten und Aufnahme der Stammdaten, Beantragung eines Betriebsnummer, Eröffnung Betragskonten bei den Krankenkassen, Vorbereitung der Einzugsermächtigungen: 10 € pro Mitarbeiter.
- An- und Abmeldung eines Arbeitnehmer: Im Rahmen der laufenden Lohnabrechnung enthalten.
- laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung: umfasst das Führen von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung, ERstellung von Datenträgern, Datenträgeraustausch mit Banken, Anmeldung der Sozialverischerungeneine und Anmeldung der Lohsteuer. Die Abrechnung kostet monatlich 20 €.
- Anträge zum Kurzarbeitergeld: 20 € Monat / Unternehmen
- Jahresentgeltmeldung an die Krankenkasse eines Arbeitnehmers: Im Rahmen der laufenden Lohnabrechnung enthalten.
- Meldungen an die Berufsgenossenschaft: 10 € pro Unternehmen
- Anträge auf Erstattung von Lohnfortzahlungen bei Krankheit und Schwangerschaft: 5 € pro Antrag
- Fragebögen der Krankenkasse: 10 € pro Antrag
- Arbeitsbescheinung des Arbeitsamtes: 10 € pro Vorgang
- Entgeltbescheinigung Arbeitsamt: 15 € pro Vorgang
- Lohnoptimierung nach Zeitaufwand: 90 € pro Stunde
- Mitwirkung bei Prüfungen des Finanzamtes, der Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft oder des Hauptzollamtes: nach Komplexität 46 bis 92 € pro Stunde
Jahresabschluss / Gewinnermittlung
- Erstellung eines Jahresabschlusses einschließlich Mehrjahresvergleich und Besprechnung mit Zukunftsorientierung: Berechnung nach Steuerberatergebührenverordnung
- Erstellung eines Anhangs für Kapital- und Personenhandelsgesellschaften: im Jahresabschluss enthalten
- Erstellung von Zwischenabschlüssen zur unterjährigen Planungssteuerun: Berechnung nach Steuerberatergebührenverordnung
- Aufstellen einer Eröffnungsbilanz: Berechnung nach Steuerberatergebührenverordnung
- Erstellung der Gewinnermittlung einschließlich Mehrjahresvergleich und Besprechnung mit Zukunftsorientierung: Berechnung nach Steuerberatergebührenverordnung
- gesonderte Feststellung sofern mehrere Beteiligte: Berechnung nach Steuerberatergebührenverordnung
- Körperschaftsteuererklärung bei Kapitalgesellschaften: Berechnung nach Steuerberatergebührenverordnung
- Gewerbesteuererklärung: Berechnung nach Steuerberatergebührenverordnung
- Umsatzsteuererklärung: Berechnung nach Steuerberatergebührenverordnung
- Prüfung der Steuerbescheide: Im Rahmen der Erstellung der entsprechenden Steuererklärung enthalten
- Unterstützung bei der Betriebprüfung: Zeitgebühr je angefangene Stunde 70 €
Steuererklärungen
- Einkommensteuererklärung: Berechnung nach Steuerberatergebührenverordnung
- Körperschaftsteuererklärung: Berechnung nach Steuerberatergebührenverordnung
- Gewerbesteuererklärung: Berechnung nach Steuerberatergebührenverordnung
- Umsatzsteuererklärung: Berechnung nach Steuerberatergebührenverordnung
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung: Berechnung nach Steuerberatergebührenverordnung
- einheitliche und gesonderte Feststellung: Berechnung nach Steuerberatergebührenverordnung
- Prüfung der Steuerbescheide: Im Rahmen der Erstellung der entsprechenden Steuererklärung enthalten
- Einlegen von Einsprüchen: Berechnung nach Steuerberatergebührenverordnung
- Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen oder betriebsnaher Veranlagung: Zeitgebühr je angefangene Stunde 70 €
Beratung für Unternehmen und Vereine
- Analyse Ihrer persönlichen Situation, Erstellung eines Kostenvoranschlags für die gewünschte Leistung: ohne Berechnung
- Beratung: Zeitgebühr zwischen 60 und 90 € pro Stunde je nach Kompexität des Auftrages
- kurze Telefonate und Besprechungen: iim Rahmen der Mandatschaft enthalten:
- Beratung zur Unternehmensnachfolge: Zeitgebühr zwischen 70 und 90 € pro Stunde je nach Kompexität des Auftrages
- Steueroptimale Beratung bei Immobilien: Zeitgebühr zwischen 60 und 90 € pro Stunde je nach Kompexität des Auftrages
- Rentabilitätsberechnung: Zeitgebühr zwischen 60 und 90 € pro Stunde je nach Kompexität des Auftrages
- Ratingberatung und -analyse: Zeitgebühr zwischen 60 und 90 € pro Stunde je nach Kompexität des Auftrages
- Begleitung zum Bankgespräch: Zeitgebühr 70 € pro Stunde
- Leasing- Finanzierungsvergleich: Zeitgebühr 60 € pro Stunde
- Branchenvergleich: Berechnung nach Aufwand
- Kosten- und Ertragsoptimierung: Berechnung nach Aufwand
- Investitions- und Finanzierungsrechnungen: Berechnung nach Aufwand
- Rechtsformwahl: Berechnung nach Aufwand
Beratung für Existenzgründer
- Gründungsberatung über Erfolgs- uind Marktchancen, Analyse der finanziellen Möglichkeiten
- laufende Betreuung in Grundungsphase und Informationen über steuerliche Pflichten
- Erstellung von Gründungsgutachten für Banken und Arbeitsämter
- Förderungsberatung für öffentliche und staatliche Förderungen
- Unterstützung bei Verhandlungen mit Banken und Kreditgebern
- Auswahl der steuerlich optimierten Rechtsform
- Personalplanung und Kalkulation
- Beratung bei Investions- oder Finanzierungsentscheidungen
- Abwicklung des umfangreichen Formularwesens bei Behörden
- Einrichtung einer grundlegenden Finanzbuchhaltung
Preis je nach Umfang der gewünschten Leistung persönlich vereinbartes Pauschalhonorar oder Stundensatz von 60 - 80 € je nach Komplexität
Beratung für Privatleute
- Analyse Ihrer persönlichen Situation, Erstellung eines Kostenvoranschlags für die gewünschte Leistung: ohne Berechnung
- Beratung: Zeitgebühr zwischen 60 und 90 € pro Stunde je nach Kompexität des Auftrages
- kurze Telefonate und Besprechungen: im Rahmen des Mandats enthalten
- Steueroptimale Beratung bei Immobilien: Zeitgebühr 60 € pro Stunde
- Beratung bei Erbschaft- und Schenkungsteuer: Zeitgebühr zwischen 70 und 90 € pro Stunde je nach Kompexität des Auftrages
- private Selbstauskunft: Zeitgebühr zwischen 60 und 90 € pro Stunde je nach Kompexität des Auftrages
- Leasing- Finanzierungsvergleich, beispielsweise für Pkws: Zeitgebühr 60 € pro Stunde
- Vorsorge- und Ruhestandsplanung: Zeitgebühr zwischen 60 und 90 € pro Stunde je nach Kompexität des Auftrages
- Testamentsvollstreckung: nach persönlicher Vereinbarung
Online-Beratung
Die Berechnung erfolgt aufgrund der von Ihnen geleisteten Beschreibung nach Zeitaufwand zwischen 60 und 90 € pro Stunde nach verbindlichem Kostenvoranschlag
Die aktuelle Steuerberatergebührenverordnung finden Sie hier

