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Durch das am 11. Juni 2004 verabschiedete Gesetz zur Regelung der Alterseinkünfte (Alterseinkünftegesetz oder AltEinkG) werden nach Aussage der Bundesregierung ab 2005 rund 3,3 Mio. Rentner einkommensteuerpflichtig.



 

Rentner hatten es gut: Den Stress mit der Steuererklärung konnten die meisten sich bislang sparen. Doch das ist vorbei: Neuerdings interessiert sich das Finanzamt durch das AltEinkG für die Einkünfte von Millionen Ruheständlern. Dabei hat der gesetzliche Rentenversicherungsträger ab diesem Jahr einer zentralen Stelle bis spätestens zum 31.05. des darauffolgenden Kalenderjahres den Bezug und die Höhe der Renten zu melden.

Durch das Alterseinkünftegesetz werden Renten mit einem Rentenbeginn vor 2005 mit einem Anteil von 50 % steuerpflichtig -statt wie bisher mit einem Ertragsanteil von ca. 27 %; für Renten mit Rentenbeginn nach 2005 liegt dersteuerpflichtige Anteil je nach Rentenbeginn noch

höher. Dennoch fallen für normale Durchschnittsrenten auch in 2005 keine Steuern an. Für Alleinstehende, die nur eine gesetzliche Rente beziehen, bleibt diese bis zu einer Höhe von rund 1.575 Euro je Monat steuerfrei. Für Verheiratete verdoppeln sich die Beträge auf 2350 Euro je Monat! Allerdings muss im Regelfall eine Steuererklärung abgegeben werden. Auf eine höhere steuerliche Belastung müssen sich allerdings Rentner mit mehreren Renten odermit weiteren Einkünften (z.B. Zinsen oder Vermietung) einstellen.

Die neue Anlage "R" der Steuererklärung zur Erfassung der Renten muss erstmals für das Jahr 2005 ausgefüllt werden. Geschätzte 3,3 Millionen Ruheständler werden damit jetzt konfrontiert. Sie müssen eine Steuererklärung abgeben - über eine Million von ihnen sogar zum ersten Mal.