Kredite unterliegen heute viel strengeren Auflagen. Durch Basel II wird die Kreditvergabe der Banken deutlich risikoorientierter und damit oft teuerer. Wir unterstützen Sie bei der Kreditvergabe.
Die neue Richtlinie zur Bankenaufsicht Basel II gibt den Banken eine stärker risikoorientierte Eigenkapitalunterlegung für Kredite vor, als dies bisher durch Basel I gefordert war. Basel II gewichtet viel stärker die Bonität des Kreditnehmers und legt Wert auf Risikobegrenzung. Natürlich hat das auch Auswirkungen auf die Kreditvergabe und die Höhe des Kreditzinses. Weitgehend unbemerkt haben die Banken die Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) längst in ihre Geschäftsprozesse aufgenommen.
Als Rating wird dabei die Einschätzung der Zahlungsfähigkeit eines Kreditnehmers bezeichnet. Dabei werden Ratingcodes von AAA für die höchste Bonität bis DDD für die schlechteste Bonität verwendet. Die Bewertung erfolgt im Regelfalldurch die Bank, welche als Kreditgeber fungiert.
In der Regel gilt, dass ein Schuldner mit schlechterem Rating einen Bankkredit nur mit höheren Zinsen angeboten bekommt, da die Wahrscheinlichkeit für einen Zahlungsausfall (Bonitätsrisiko) höher ist. Umgekehrt gilt, dass man als Unternehmen mit gutem Rating einen Kredit zu guten Konditionen erhalten kann. Eine Herabstufung des Ratings hat somit deutliche Auswirkungen auf Unternehmen, da notwendige Kredite mit hohen Zinsätzen und Auflagen vergeben werden, oder Kredite komplett verweigert werden.
Ein Unternehmer kennt seinen Betrieb und sein Wettbewerbsumfeld gut, verfügt aber im Regelfall nicht über die Spezialkenntnisse, um seine Unternehmensdaten für die besonderen Anforderungen der Bank aufzubereiten. Als Ihr Steuerberater verfügen wir, nicht selten durch eine langjährige Mandatsbeziehung, über hervorragende Kenntnisse über Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse. Daher können wir für Sie die benötigten Unterlagen erstellen, damit Sie von Ihrer Bank ein gutes Rating erhalten, und Sie in Gesprächen auf das Rating-Verfahren vorbereiten.
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Analyse und Aufbereitung Ihres Jahresabschlusses hinsichtlich relavanter Kennzahlen wie Eigekapitalquote oder Rentabilität |
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Branchen- und Wettbewerbsanalyse: Geschäftsmodell und Branchenpositionierung |
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Strategie- und Zieldefinition |
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Beurteilung des Risikomanagemente |
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Planungsrechnungen (zur Beurteilung der künftigen Entwicklung) |
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Planung von Nachfolgeregelungen |
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Erstellung der von den Banken benötige Auswertungen wie: Vermögensübersicht, Vermögen zur Altersvorsorge, Jahreseinnahmen/-ausgaben mit Zeitreihenwerten, Selbstauskunft Bank (v. a. für Sachverhalte im Sinne des § 18 KWG wie z.B. Immobilienerwerb), Veräußerungsfristen nach § 23 EStG, Forderungsstatus, Abschreibungsstatus |
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