Unternehmensübertragung


Unternehmensübertragung gegen Renten- und Ausgleichzahlungen durch vorweggenommene Erbfolge oder Erbfall


von Dr. Claudia Kusch M.A.


In diesem Beitrag werden die Möglichkeiten, ein Unternehmen im Weg der vorweggenommenen Erbfolge oder durch Vererben auf Kinder zu übertragen, aus erbschaft- und einkommensteuerlicher Sicht verglichen.

Dabei wird eine Familien betrachtet, die aus einem Unternehmer und seinem Ehepartner, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet sind, sowie deren zwei Kindern, von denen einer der Unternehmensnachfolger sein soll, besteht. Das Unternehmen kann alternativ im Weg der vorweggenommenen Erbfolge oder mit dem Tod des Unternehmers - der von seinem Ehepartner überlebt wird - durch Einsetzen der Kinder als Erben und Zuordnung des Unternehmens zum Nachfolger durch Teilungsanordnung erfolgen.

Bei beiden Alternativen soll der Nachfolger zur Absicherung des Lebensstandards des Unternehmerehepaars eine Leibrente an das Unternehmerehepaar bzw. den überlebenden Ehepartner leisten und ein Ausgleichszahlung in Höhe des halben Unternehmenswertes an das zweite Kind des Unternehmerehepaars zahlen, so dass im Ergebnis beide Kinder den selben Wert erhalten.

Es wird die steuerliche Behandlung der Alternativen erörtert, es werden im Vergleich steuerliche Effekte herausgearbeitet und Handlungsempfehlungen abgeleitet.


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