Das LG Augsburg hat einen Angeklagten wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu zwei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Dieses Urteil hat der BGH auf die mit dem Ziel höherer Bestrafung eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft im Strafausspruch aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG zurückverwiesen (Az. 1 StR 525/11).
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in den EU-15-Ländern plus Norwegen und der Schweiz ist im vergangenen Jahr auf 174.917 gestiegen. Laut der aktuellen Analyse von Creditreform konnte damit ein leichter Zuwachs von 0,3 Prozent gegenüber 2010 registriert werden.